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Ihr einbezahltes Reisegeld und damit auch Ihre Rückreise sind im unerwarteten Fall der Insolvenz Ihres Reiseunternehmens gesichert.
Intertreck
AG und Water Ways AG
sind Mitglieder
beim Garantiefonds des Schweizerischen Reisebüroverbandes SRV.
Der Garantiefonds ist vom Schweizerischen Reisebüroverband SRV in Form einer unabhängigen Stiftung gegründet worden.
Wie
schützt der Garantiefonds den Pauschalreisenden?
Die
Stiftung bezweckt die Sicherstellung der Einzahlungen und der Rückreise von
Pauschalreisekunden der am Garantiefonds angeschlossenen Reiseveranstalter und
Reisevermittler. Kommt ein Pauschalreisekunde zu finanziellem Schaden, weil das
ihm die Reise veranstaltende oder vermittelnde Reiseunternehmen zahlungsunfähig
ist bzw. in Konkurs steht, wird ihm dieser finanzielle Schaden, beschränkt
auf den Reise-Zirka-Preis, aus dem Garantiefonds rückerstattet.
Was passiert, wenn ein Reiseunternehmen zahlungsunfähig
wird und Sie als Kunde zu Schaden kommen?
Vor
Antritt der Pauschalreise: Sie haben bereits eine Anzahlung oder die Gesamtzahlung
für Ihre Pauschalreise geleistet und erfahren, dass wegen Zahlungsunfähigkeit
Ihres Reiseunternehmens Ihre Reiseunterlagen / -Gutscheine / -Tickets nicht honoriert
werden.
Erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrer
Buchungsstelle und / oder beim Reiseveranstalter ob und warum obige Nachricht
zutrifft.
Nach Bestätigung der Ungültigkeit
Ihrer bezahlten Reiseunterlagen wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle,
die weitere Abklärungen für Sie trifft und Ihnen im Schadenfall das
Schadenanzeigeformular zwecks Erledigung der Rückerstattung Ihrer Zahlungen
zustellt.
Während der Pauschalreise:
Sie haben Ihre Pauschalreise schon angetreten und werden unterwegs mit dem
Umstand konfrontiert, dass Ihre Reiseunterlagen / -Gutscheine/ -Tickets nicht
mehr akzeptiert werden. Zuerst bestehen Sie darauf, dass Ihnen die bezahlten Leistungen
erbracht werden. In vielen Fällen ist der Leistungsträger (das Transportunternehmen,
Hotel, Mietwagengesellschaft, lokale Reisebüro oder andere) verpflichtet,
Ihre rechtsgültigen Reiseunterlagen zu honorieren, ungeachtet, ob die Zahlung
Ihres Reiseunternehmens eintrifft oder nicht. Als Zweites wenden Sie sich, sofern
vorhanden, an einen an Ihrem Reiseziel vertretenen, schweizerischen Reiseveranstalter,
der Mitglied des Garantiefonds ist. In der Not können Sie die Geschäftsstelle
telefonisch oder mittels Fax direkt kontaktieren. Wenn «alle Stricke reissen»,
bezahlen Sie vor Ort die Ihnen gestellten Forderungen der Leistungsträger
und verlangen nach Rückkehr bei der Geschäftsstelle das Schadenanzeigeformular.
(Achtung: Quittungen aufbewahren!)
Beachten Sie bitte für die Schadenbegleichung folgende Grundsätze:
1. Melden Sie der Geschäftsstelle Ihre belegten Forderungen sofort nach Rückkehr von Ihrer Reise an. Sie erhalten von uns das Formular Schadenanzeige, das Sie nicht später als 60 Tage nach Abschluss der Reise ausgefüllt einreichen wollen.
2. Bewahren Sie alle Beweismittel über Ihre Zahlungen auf. Wir können nur auf belegte Forderungen eingehen.
In der Not erreichen Sie
die Geschäftsstelle der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer
Reisebranche in Zürich unter Telefon 01/488 10 70 oder Fax 01/488 10 71,
Email: info@garantiefonds.ch
Hinweise und Reisebedingungen 2008 von Intertreck
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