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Intertreck AG und Water Ways AG sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche
und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise
einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise.
Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei uns oder unter www.garantiefonds.ch.
Wie schützt der Garantiefonds den Pauschalreisenden?
Die Stiftung bezweckt die Sicherstellung der Einzahlungen und der Rückreise von Pauschalreisekunden der am Garantiefonds
angeschlossenen Reiseveranstalter und Reisevermittler. Kommt ein Pauschalreisekunde zu finanziellem Schaden, weil das ihm
die Reiseveranstaltende oder vermittelnde Reiseunternehmen zahlungsunfähig ist bzw. in Konkurs steht, wird ihm dieser finanzielle
Schaden, beschränkt auf den Reisepreis, aus dem Garantiefonds rückerstattet.Wie erkenne ich das seriöse Reiseunternehmen, das am Garantiefonds beteiligt ist?
Achten Sie bei der Wahl Ihres Reiseunternehmens auf das Gütesiegel Reisegarantie.
Ihr einbezahltes Reisegeld und damit auch Ihre Rückreise sind im unerwarteten Fall der Insolvenz Ihres Reiseunternehmens gesichert.Was passiert, wenn ein Reiseunternehmen zahlungsunfähig wird und Sie als Kunde zu Schaden kommen?
Vor Antritt der Pauschalreise: Sie haben bereits eine Anzahlung oder die Gesamtzahlung für Ihre Pauschalreise geleistet und erfahren,
dass wegen Zahlungsunfähigkeit Ihres Reiseunternehmens Ihre Reiseunterlagen / -Gutscheine / -Tickets nicht honoriert werden.Erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrer Buchungsstelle und / oder beim Reiseveranstalter, ob und warum obige Nachricht zutrifft.
Nach Bestätigung der Ungültigkeit Ihrer bezahlten Reiseunterlagen wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle, die weitere Abklärungen
für Sie trifft und Ihnen im Schadenfall das Schadenanzeigeformular zwecks Erledigung der Rückerstattung Ihrer Zahlungen zustellt.Während der Pauschalreise:
Sie haben Ihre Pauschalreise schon angetreten und werden unterwegs mit dem Umstand konfrontiert, dass Ihre Reiseunterlagen/ -Gutscheine/
-Tickets nicht mehr akzeptiert werden. Zuerst bestehen Sie darauf, dass Ihnen die bezahlten Leistungen erbracht werden.
In vielen Fällen ist der Leistungsträger (das Transportunternehmen, Hotel, Mietwagengesellschaft, lokale Reisebüro oder andere) verpflichtet,
Ihre rechtsgültigen Reiseunterlagen zu honorieren, ungeachtet, ob die Zahlung Ihres Reiseunternehmens eintrifft oder nicht. Als Zweites wenden
Sie sich, sofern vorhanden, an einen an Ihrem Reiseziel vertretenen, schweizerischen Reiseveranstalter, der Mitglied des Garantiefonds ist. In der
Not können Sie die Geschäftsstelle telefonisch oder mittels Fax direkt kontaktieren. Wenn «alle Stricke reissen», bezahlen Sie vor Ort die Ihnen
gestellten Forderungen der Leistungsträger und verlangen nach Rückkehr bei der Geschäftsstelle das Schadenanzeigeformular.
(Achtung: Quittungen aufbewahren!)Beachten Sie bitte für die Schadenbegleichung folgende Grundsätze:
1. Melden Sie der Geschäftsstelle Ihre belegten Forderungen sofort nach Rückkehr von Ihrer Reise an. Sie erhalten von uns
das Formular Schadenanzeige, das Sie nicht später als 60 Tage nach Abschluss der Reise ausgefüllt einreichen wollen.2. Bewahren Sie alle Beweismittel über Ihre Zahlungen auf. Wir können nur auf belegte Forderungen eingehen.
In der Not erreichen Sie die Geschäftsstelle der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds
der Schweizer Reisebranche in Zürich unter Telefon 044 488 10 70 oder Fax 044 488 10 71,
E-Mail: info@garantiefonds.ch
Hinweise und Reisebedingungen von Intertreck / Water Ways
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