
Version 28.11.2019, gemäss Seite 118/119 der Trekking-Broschüre 2020
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Reiseveranstalter Intertreck AG und Water Ways AG je rechtlich und finanziell selbständige Firmen sind.
Die in der Reise-/Trekkingbroschüre aufgeführten Reisen wurden auf diese zwei Firmen aufgeteilt. Der Reisevertrag wird zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Reiseveranstalter abgeschlossen.
Die in der Trekking-Broschüre und in der Ayurveda-Broschüre angegebenen Pauschalpreise enthalten sämtliche Flugpreiserhöhungen bis und mit 28. November 2019.
Für das Alter der Teilnehmer gibt es weder eine untere noch eine obere Grenze. Je nach Reise, z.B. bei Trekkings, sind wir jedoch auf sportliche und unkomplizierte Teilnehmer angewiesen. Unsere Abenteuer-, Natur- und Ayurveda-Reisen sind in der Regel wesentlich leichter als Trekkings. Mitarbeit beim Aufstellen der Zelte wird bei einigen Reisen vorausgesetzt. Auf allen Reisen wichtig ist eine Portion Geduld und Grosszügigkeit den lokalen Begebenheiten gegenüber.
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von 25% des Pauschalpreises innert 10 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 32 Tage vor Abreise fällig. Ausnahmen: Bei Reisen nach Zambia ist der Restbetrag 65 Tage vor Abreise fällig. Nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung berechtigt den Veranstalter, die Reiseleistungen zu verweigern.
Bis 91 Tage vor Abreise können Sie ohne Annullationsspesen zurücktreten, die Anzahlung wird Ihnen in diesem Fall zurückerstattet. Buchen Sie deshalb frühzeitig, Ihr Platz ist dann sicher reserviert.
Für die Kosten wegen Annullation aus zwingenden Gründen (zum Beispiel aus gesundheitsbedingten, bei der Mobiliar teilweise auch aus berufsbedingten Gründen) sind die Kosten in der Regel nach Beginn der 90-Tage-Frist vor Abreise im Rahmen der obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung gedeckt (siehe Versicherungen).
Bei Abmeldung später als 90 Tage vor Abreise werden folgende Annullierungsgebühren in Prozenten des Pauschalpreises belastet:
90 – 61 Tage vor Abreise 30%
60 – 38 Tage vor Abreise 60%
37 – 31 Tage vor Abreise 80%
30 Tage bis Abreise, Nichterscheinen
oder Abbruch der Reise 100%
Ausnahme Reisen nach Zambia
90 – 61 Tage vor Abreise 60%
60 Tage bis Abreise, Nichterscheinen
oder Abbruch der Reise 100%
Als Zeitpunkt der Annullation gilt das Eintreffen der eingeschriebenen Annullation, unter Angabe der Gründe und gleichzeitiger Rückgabe der Reisedokumente. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Der Reiseveranstalter hat das Recht, Reisen in Fällen von Unruhen, höherer Gewalt, Streiks, ungenügender Beteiligung oder Nichterteilen einer Bewilligung, zum Beispiel durch Parkverwaltung oder einer Regierungsstelle, abzusagen. In diesem Fall wird der bereits einbezahlte Betrag für die Reise vollumfänglich zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter besteht nicht.
5a. Wer reist, muss sich bewusst sein, dass Reisen besondere Risiken mit sich bringen. Zum Beispiel wegen Diebstahl, Streiks, grosser Höhe über Meer, Gefahren im Urwald, herunterfallender Äste und Nüsse, Krankheitsgefahren, Naturkatastrophen, Witterung (Stürme, Niederschläge, Wellen), Terroranschläge, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, Verkehrsunfälle, Ausfall oder Verspätung des Fluges.
Der Reiseteilnehmer übernimmt diese Risiken selbst, bestimmte Risiken kann er versichern lassen.
5b. Die Deckung und Folgen der Risiken, wie sie unter 5a genannt sind, werden vom Reiseveranstalter und seinen Leistungsträgern nicht übernommen. Insbesondere ist auch keine Gepäckverlust-, Gepäckbeschädigung-, Diebstahl-, Unfall-, Kranken- und Reiseassistance-Versicherung im Pauschalpreis eingeschlossen.
5c. Der Reisende verpflichtet sich, die notwendigen Versicherungen wie Unfall-, Kranken-, Reiseassistance- und Gepäck-Versicherung (auch für Beschädigung, Verlust, verspätete Nachsendung etc.) abzuschliessen.
Prüfen Sie bitte, ob Ihre Gepäck-, Unfall-, Kranken-, Diebstahl- und Reiseassistance-Versicherungen in Übersee gültig sind. Entsprechende Versicherungen können Sie auch über uns abschliessen.
Der Abschluss einer Annullations- und Reiseassistance-Versicherung MobiTour der Mobiliar ist obligatorisch. Diese deckt für eine Jahresprämie ab Fr. 126.– für eine Person, resp. ab Fr. 193.– pro Haushalt folgende Risiken: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heimschaffungskosten und Kosten für Annullation aus zwingenden Gründen, gemäss ihren allgemeinen Bedingungen. Wer uns bei Anmeldung eine gültige, gleichwertige Versicherung nachweist, ist vom Abschluss der obligatorischen Annullations- und Assistance-Versicherung entbunden.
Der Abschluss der oben erwähnten Versicherungen ist zwingender Teil dieses Reisevertrages. Wenn der Reisende es unterlässt, eine der oben erwähnten Versicherungen (insbesondere auch Reisegepäck-, Unfallversicherung) abzuschliessen, oder wenn er statt der obligatorischen MobiTour der Mobiliar keine oder keine gleichwertige Versicherung hat, entbindet er den Reiseveranstalter und seine Leistungsträger von der Haftung für Schadenereignisse, insbesondere auch für solche, die durch die MobiTour der Mobiliar gedeckt gewesen wären.
Die Versicherungen verlangen, dass Schäden bei ihr – und nicht beim Reiseveranstalter – sofort durch den Versicherten persönlich gemeldet werden. Die Mobiliar-Versicherung begrenzt zum Beispiel ihre Leistungen, wenn die Hilfeleistung nicht über deren Call-Service-Center angefordert worden ist. Das heisst, wenn Sie zum Beispiel selbst einen Rückflug auf Grund von Krankheit kaufen, ohne dies durch das Service-Center der Versicherung bewilligen und organisieren zu lassen, ist deren Leistung auf Fr. 500.– (oder noch weniger) beschränkt.
Die Teilnehmer verpflichten sich, auch ohne besondere Aufforderung durch den Kapitän oder den Leiter, Schwimmwesten zu tragen: a) beim Übersetzen auf den Beibooten zwischen der Yacht und dem Ufer, b) auf Flussfahrten in kleinen Booten, z.B. bei allen Urwaldflussfahrten und River Raftings, c) bei Fahrten in kleineren Booten auf dem Meer, d) bei Fahrten in grossen Booten auf dem Meer vergewissern sich die Teilnehmer, dass Rettungswesten in Greifnähe sind, e) immer, falls Sie Nichtschwimmer sind. Wir weisen darauf hin, dass es unmöglich ist, in Schuhen oder Stiefeln zu schwimmen.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Ausweisen, Effekten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Der Reiseveranstalter und seine Leistungserbringer, wie Hotels, lehnen die Haftung für Diebstahl, Beschädigung und Verlust ab.
Wir raten Ihnen dringend, eine spezielle, genügend hohe Reisegepäckversicherung für Ihre Effekten, einschliesslich Fotoausrüstung, abzuschliessen. Dies nicht nur für einfachen Diebstahl, sondern auch für Verlust und Beschädigung. Sie muss auch Gegenstände wie Kameras, Koffer und Kleider miteinschliessen. Die Kameraausrüstung muss gegen Schläge und Wasser (auch Salzwasser) geschützt werden, z.B. durch wasser- und stosssichere Behälter. Tipp: Bei feuchtem Klima Kamera nachts mit Silica Gel in einen Plastikbeutel packen. Unsere Reisen führen oft in tropische Naturgebiete, in denen es Nagetiere gibt, die Kleider und andere Effekten anfressen können.
Hinweis: Eine gewöhnliche Hausratsversicherung deckt Schäden aus Beschädigung und Verlust meistens nicht.
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, auch nach unserer Buchungsbestätigung und nach Rechnungsstellung, die in dieser Broschüre angegebenen Preise zu erhöhen und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten:
– Tarifänderungen von Transportunternehmen
(z.B. Treibstoffzuschlägen)
– neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
– staatlich verfügten Preiserhöhungen oder Steuern
– ausserordentlichen Preiserhöhungen von Leistungs-trägern im besuchten Land
– Wechselkurserhöhungen
Falls wir die Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern müssen, wird Ihnen diese Preiserhöhung drei bis
sechs Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Sollten die Zuschläge für Kleingruppe und die oben genannten
Erhöhungen zusammen mehr als 12% des Pauschalpreises betragen, haben Sie das Recht, innert sechs Tagen nach Versand der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Die normale Gruppengrösse beträgt 11 bis 16 Personen.
Sollte eine Gruppe die Mindestzahl, in der Regel 11 Per-sonen, nicht erreichen, werden wir Sie 4 bis 12 Wochen vor Abreise benachrichtigen. In den meisten Fällen wird dann die Durchführung nur möglich sein, wenn die Teilnehmer einen Kleingruppenzuschlag bezahlen. Bei 7 bis 10 Teilnehmern wird der Zuschlag Fr. 200.– bis zirka Fr. 650.– betragen. Für Individual- oder für Agastya Ayurveda-Reisen entfällt dieser Punkt.
Programmänderungen bleiben vorbehalten, einschliesslich Änderung der im Katalog ausgeschriebenen Airlines. Mit Flugverzögerungen von ein bis zwei Tagen, sowohl in der Schweiz wie auch in allen anderen Ländern, muss – sehr selten – gerechnet werden. Mehrkosten infolge von Flugänderungen gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden jedoch manchmal, im Rahmen der obligatorischen Versicherung, zum Teil oder ganz durch die Versicherung übernommen.
Wir weisen darauf hin, dass Airlines die Übernahme der Hotelkosten infolge Flugverspätung mehr und mehr ablehnen. Das heisst, dass Folgen von Flugverzögerungen, wie Mehrkosten oder Ausfall von Programmteilen, vom Reiseteilnehmer selbst getragen werden müssen.
Dort, wo die Mahlzeiten im Preis eingeschlossen sind, sind die Getränke nicht automatisch eingeschlossen.
Kellner, Zimmerpersonal und Gepäckträger, auch Chauffeure, lokale Guides etc. erwarten ein Trinkgeld (Tip), das Sie bitte direkt überreichen wollen. Deshalb sollten Sie zusätzlich Fr. 200.– bis 400.– für Trinkgelder einplanen (freiwillig).
Der vorliegende Katalog wird nicht im Namen der darin genannten Airlines oder anderer Airlines herausgegeben, deren Dienste im Verlauf der Reise in Anspruch genommen werden. Er verpflichtet diese Airlines in keiner Weise hinsichtlich der Organisation der Reise. Ihre Haftung als Transportführer richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und den auf den Flugscheinen abgedruckten und den im Internet publizierten Bedingungen der Airlines. Bei Flügen innerhalb gewisser Länder lehnen die Fluggesellschaften jede Art von Haftung ab. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung bei Ausfall oder Verspätung der Airlines, bei Streik, bei Unglücksfällen und bei Verlusten, Beschädigung und verspäteter Auslieferung von Gepäck und Effekten.
Für das Einhalten der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen sowie für das rechtzeitige Erscheinen ist der Reisende selbst verantwortlich. Selbstverständlich sind wir den Teilnehmern bei der Einholung der Visa behilflich. Fehlende oder widerrufene Permits einer Regierungsstelle für Flüge, Strassenstrecken und Trekkinggebiete und die daraus entstehenden Folgen berechtigen nicht zu einem Haftungsanspruch. Bei ausstehenden Permits wird ein Ersatzprogramm organisiert.
Wird eine Reise durch höhere Gewalt beeinflusst, ist der Veranstalter berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen (z.B. bei Unwetter, Erdbeben, defekten Strassen, Ausfall des Verkehrsmittels, Streik, politischen Spannungen, plötzlichen staatlichen Betretungsverboten oder einschränkenden Massnahmen entgegen der bisherigen Praxis, fehlenden Informationen über unpassierbare Pässe und Ähnliches). Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden in vielen Fällen (Erdbeben sind zum Beispiel ausgenommen) durch die obligatorische Reiseassistance-Versicherung direkt an die Teilnehmer zurückvergütet. Voraussetzung ist eine Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft durch den Reisenden persönlich, vor dem Entscheid für Mehrauslagen.
Bergbesteigungen, Wanderungen, Bootsfahrten sowie Fahrten mit jeglicher Art Fortbewegungsmittel inkl. Taxis unternimmt jeder Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko. In den Fällen, wo Teilnehmer Besteigungen ohne Intertreck-/ Water Ways-Leiter durchführen, verzichten sie ausdrücklich auf Haftungsansprüche gegenüber Intertreck/Water Ways bei Unfällen und Unregelmässigkeiten. Es könnte sein, dass wegen schlechten Wetters Flüge während Tagen nicht durchgeführt werden können. Manchmal besteht die Möglichkeit, einen Helikopter zu chartern, was allerdings einen Mehrpreis für die Reisenden und deren Zustimmung bedingt.
In jedem Fall ist die Haftung auf das Doppelte des Reisepreises beschränkt. In berechtigten Fällen kann eine Minderung des Reisepreises geltend gemacht werden, keinesfalls aber wegen Unverträglichkeit oder Unstimmigkeit mit dem Reiseleiter oder auf Grund von Naturereignissen (zum Beispiel Schneefall), anderen höheren Gewalten, Streik oder Grounding einer Luftverkehrsgesellschaft. Die Haftung für verlorene Reisezeit, entgangene Ferienfreude, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Beanstandungen sind unverzüglich, und nicht erst gegen Ende des Aufenthaltes, der Reiseleitung, dem lokalen Organisator oder dem Hotel zu melden, damit sich diese um Abhilfe bemühen können. Rückforderungen müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Reiseende mittels eingeschriebenem Brief geltend gemacht werden, danach kann auf Forderungen nicht mehr eingegangen werden.
Bei einigen Trekking-Gruppen ist ein medizinisch ausgebildeter Teilnehmer (Arzt, Pflegefachperson oder Apotheker) dabei, wir können bei den Reisen die Teilnahme einer medizinisch ausgebildeten Person nicht garantieren. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten, wie Sie Ihre Notfall-Apotheke zusammenstellen sollen und nehmen Sie die entsprechenden Medikamente und für Tropenreisen genügend Anti-Moskitomittel mit.
Sofern nicht anders erwähnt, sind unsere Preise auf der Basis Doppelzimmer berechnet. Bei fast allen Reisen besteht die Möglichkeit, ein Einzelzimmer zu buchen. Einzelzimmer sind aber nicht immer garantiert. Die Zusatz-kosten für ein Einzelzimmer werden vor der Reise verrechnet. Alleinbuchende Personen, für die kein Zimmerpartner gefunden werden kann, müssen ebenfalls mit einem Einzelzimmerzuschlag rechnen. Für 2019 bieten wir eine grosszügige Lösung für Alleinreisende an, siehe Seite 117.
Das EDA hat die undankbare Aufgabe, auf Gefahren in anderen Ländern hinzuweisen und allenfalls von Reisen abzuraten. Wenn zum Beispiel in Ägypten, Pakistan oder Bali ein Anschlag auf Touristen erfolgte, musste begreiflicherweise das EDA von Reisen in diese Regionen abraten oder auf das erhöhte Risiko hinweisen. Oft erfolgen solche Empfehlungen auf Grund vergangener Geschehnisse, was dann fast zur Boykottierung einer Region führt, obwohl der nächste «Anlass» normalerweise woanders, zum Beispiel in New York, London oder Madrid stattfinden wird. Dabei wird nach einem Anschlag in Ländern der Dritten Welt das EDA eher von einer Reise abraten, als wenn ein ähnlicher Anschlag in den USA erfolgt. Auf Grund obiger Unwägbarkeiten halten sich Intertreck und Water Ways nur in begrenztem Ausmass an die Empfehlungen des EDA. Der Reisende verpflichtet sich, sich vor seiner Reisebuchung über den Gefahrenstand einer Region zu orientieren. Wenn ein Reisender entscheidet, trotz bekannter Terrorgefahr oder trotz ablehnender Empfehlungen des EDA, eine Reise in eine Region mit erhöhtem Risiko zu buchen, achten wir diesen Entscheid und werden die Reise für ihn oder seine Gruppe organisieren. Der Reiseveranstalter sowie normale Versicherungen können Haftungen für Regionen, für die das EDA eine Warnung ausgesprochen hat, ablehnen. Generell weisen wir darauf hin, dass das Reisen wegen Gesundheits-, Kriegs- und Terrorrisiken gefährlich sein kann, und, dass der Reisende das Risiko hierfür selbst übernehmen muss, respektive, dass er die entsprechenden Versicherungen abschliessen muss.
Diese Reisebedingungen gelten gegenüber allen Teil-nehmern unserer Reisen, ob sie nun aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammen. Es gilt in jedem Fall Schweizer Recht. Die Reisebedingungen gelten für Direktbuchende, Agenten und über Agenten angemeldete Teilnehmer.
Gerichtsstand ist St. Gallen. Es gilt Schweizer Recht, auch für Buchende aus dem Ausland.