Reise- und Vertragsbedingungen

Intertreck AG / Water Ways AG:
Reise- und Vertragsbedingungen 2025

Version 1.11.2024, gemäss Seite 1180 / 119 der Broschüre 2024.

1. Vertragsparteien
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Reiseveranstalter Intertreck AG und Water Ways AG je recht­lich selb­stän­dige Firmen sind.
Die in der Reise-/Trekkingbroschüre aufge­führten Reisen wurden auf diese zwei Firmen auf­ge­teilt. Der Reisevertrag wird zwischen dem Reise­teil­neh­mer und dem Reise-veranstalter abgeschlossen.

2. Flugpreise
Die in der Trekking-Broschüre und in der Ayur­veda-Bro­schüre angegebenen Pauschal­preise enthalten sämt­li­che Flugpreiserhöhungen bis und mit 1. November 2024.

3. Persönliche Voraussetzungen
Für das Alter der Teilnehmer gibt es weder eine untere noch eine obere Grenze. Je nach Reise, z.B. bei Trek­kings,
sind wir auf sportliche, un­kom­pli­zierte Teilnehmer angewiesen. Die Abenteuer-, Natur- und Ayurveda-Reisen sind in der Regel we­sent­lich leichter als Trekkings. Mitarbeit beim Aufstellen der Zelte und beim Kochen wird bei eini­gen Reisen vorausgesetzt. Auf allen Reisen wichtig ist eine Por­tion G­e­duld und Grosszügigkeit den lokalen Begebenheiten gegenüber.

4. Anmeldung / Zahlung / Rücktrittsbedingungen
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von Fr. 1500.– innert 10 Tagen fällig, bei Ayurveda-Reisen Fr. 700.–.
Der Restbetrag ist spätestens 45 Tage vor Abreise fällig.
Die Reisedokumente erhalten Sie nach erfolgter Bezahlung des Gesamtbetrags. Alle Angaben in den Reisedokumenten sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten müssen uns umgehend gemeldet werden. Folgekosten, die durch Unterlassung der Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Bei einigen Reisen ist ein weiterer Teilbetrag oder der Restbetrag früher fällig, wenn grössere Vorauszahlungen an die Leistungsträger bezahlt werden müssen, zum Beispiel für die Reservation von Lodges, Schiffscharter oder Flügen. Die Reiseteilnehmer werden darüber im Voraus informiert.

Bei den Zahlungsfristen handelt es sich um Verfalltage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten, die Reiseleistung zu verweigern und die Buchung unter Verrechnung der vollen Annullationskosten zu stornieren.

Meldet der Reisegast weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten, insbesondere Bezahlung des Reisepreises, wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

Die folgenden Annullationsbedingungen gelten für jene Fälle, bei denen im individuellen Reisevertrag nichts
anderes vereinbart wurde.

4a Annullation oder Umbuchung durch den Kunden
Bis 61, respektive bis 91 Tage vor Abreise können Sie ohne An­nul­la­tions­spesen von der geplanten Reise zurücktreten, die Anzahlung wird Ihnen in diesem Fall zurückerstattet. Buchen Sie deshalb frühzeitig, Ihr Platz ist dann sicher reserviert. Allfällige Versicherungsprämien und Visa-Kosten werden nicht zurückerstattet.

Als Zeitpunkt der Annullation gilt das Eintreffen der schriftlichen Annullation, unter Angabe der Gründe und gleichzeitiger Rückgabe der Reisedokumente. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihres Briefes bei uns zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Bei allen Intertreck- und Water Ways-Reisen (ausser Ayurveda-Reisen, siehe nächster Abschnitt) gilt Gratis-Rücktritt bis 91 Tage vor Abreise, danach werden Ihnen die folgenden Annullierungsgebühren in Prozenten des Pauschalpreises belastet:

90 – 61 Tage vor Abreise 30%
60 – 38 Tage vor Abreise 60%
37 – 31 Tage vor Abreise 80%
30 Tage bis Abreise, Nichterscheinen oder Abbruch der Reise 100%

Bei bestimmten Programmen sind abweichende Regelungen aufgeführt, wenn zum Beispiel für Schiffs-charter, Safari-Lodge-Aufenthalte und Flüge zum Voraus Zahlungen geleistet werden müssen.

Bei Ayurveda-Reisen gilt Gratis-Rücktritt bis 61 Tage vor Abreise. Ausnahmen bei nötiger frühzeitiger Ausstellung des Flugtickets sind auf dem Anmeldeformular notiert.Nach diesen 61 Tagen werden Ihnen die folgenden Annullierungsgebühren in Prozenten des Pauschalpreises belastet:

60 – 38 Tage vor Abreise 60%
37 – 31 Tage vor Abreise 80%
30 Tage bis Abreise, Nichterscheinen oder Abbruch der Reise 100%

Die Kosten wegen Annullation aus zwingen­den Gründen, zum Beispiel aus gesundheits­be­dingten Gründen, sind in der Regel im Rahmen der obligatorischen Annulla­tions- und Reiseassistance-Versicherung gedeckt, siehe Versicherungen 5c.

4b Aufhebung des Vertrags wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt, zum Beispiel durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Epidemien, Pandemien oder durch die Entziehung von Landerechten erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Massgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird die Reise demnach unmöglich, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten Leistungen (z.B. Schiffscharter, Reservation von Safari-Lodges, Vorauszahlung für Flüge) eine angemessene Entschädigung verlangen.

4c Tritt das Ereignis erst nach Antritt der Reise ein,
so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last, solange es sich nicht ohnehin um eine durch die Versicherung des Kunden zu erbringende Leistung handelt.

5. Risiko / Versicherungen / Haftung
5a Wer reist, muss sich bewusst sein, dass Reisen besondere Risiken mit sich bringen. Zum Beispiel wegen Diebstahl, Streiks, grosser Höhe über Meer, Unfall, Krankheit, herunterfallender Äste und Nüsse, Naturkatastrophen, Wit­terung (Stürme, Nieder­­schläge, Wellen), Terror­­anschläge, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, Verkehrsunfälle, Ausfall oder Verspätung des Fluges. Der Reise­­teil­neh­mer übernimmt diese Risiken selbst, bestimmte Risiken kann er versichern lassen.

5b Es ist keine Reiseassistance-Versicherung, keine Annullations-, Gepäckverlust-, Gepäckbeschädigung-, Diebstahl-, Unfall und Krankenversicherung im Pauschalpreis ­ein­ge­schlos­sen.

5c Der Reisende verpflichtet sich, die Versicherungen gemäss 5b abzuschliessen. Prüfen Sie bitte, ob diese auch in Über­see gültig sind.

Der Abschluss der oben erwähnten Versicherungen ist zwingender Teil dieses Reisevertrags. Wenn der Reisende es unter­lässt, eine der oben er­wähnten Versicherungen abzuschliessen, ent­bindet er den Reise­ver­an­stalter und seine Leistungsträger von der Haf­tung für Scha­denereig­nis­se, welche diese Versicherungen gedeckt hätten.

Die obligatorische Reiseassistance-Versicherung muss folgende Risiken abdecken: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heim­schaff­ungskosten und Kosten für Annulla­tion aus zwingenden Gründen.

5d Meldung von Schadenfällen
Die Versicherungen verlangen, dass Schäden bei ihr – und nicht beim Reiseveranstalter – sofort durch den Versicherten persönlich gemeldet werden. Versicherungen begrenzen zum Beispiel ihre Leistungen, wenn die Hilfeleistung nicht über deren Call-Service-Center angefordert worden ist. Das heisst, wenn Sie zum Beispiel selbst einen Rückflug aufgrund von Krankheit kaufen, ohne dies durch das Service-Center der Versicherung bewilligen und organisieren zu lassen, ist deren Leistung ausgeschlossen oder beschränkt.

5e Bootsfahrten: Risiken und Sicherheitsmass­nahmen
Die Kunden verpflichten sich, auch ohne besondere
Aufforderung durch den Kapitän oder den Leiter, Schwimmwesten zu tragen: a) beim Übersetzen auf den Beibooten zwischen der Yacht und dem Ufer, b) auf Flussfahrten in kleinen Booten, z.B. bei allen Urwaldflussfahrten und River Raftings, c) bei Fahrten in kleineren Booten auf dem Meer, d) bei Fahrten in grossen Booten auf dem Meer vergewissern sich die Teilnehmer, dass Rettungswesten in Greifnähe sind, e) immer, falls Sie Nichtschwimmer sind. Wir weisen darauf hin, dass es unmöglich ist, in Schuhen oder Stiefeln zu schwimmen.

5f Beschädigung und Verlust von Effekten
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Ausweisen, Effekten, Mobiltelefon, Fotoausrüstung usw. selber verantwortlich sind. Der Reiseveranstalter und die Leistungserbringer, wie Hotels, lehnen die Haf­tung für Diebstahl, Beschädigung und Verlust von Wertsachen ab.

Wichtig: Die Reisegepäck­ver­sicherung sollte auch das Mobiltelefon, die Fotoausrüstung und Kleider
einschliessen. Sie sollte nicht nur für einfachen Diebstahl sein, sondern auch Verlust und Be­schä­digung
einschliessen.
Die Kamera muss gegen Schläge und Wasser (auch Salzwasser) ge­­schützt werden, z.B. durch ­was­­­ser­­­- und stosssichere Behälter. Bei feuchtem Klima Ka­mera nachts mit Silica-Gel in einen Plastikbeutel packen. Unsere Reisen führen oft in tropische Natur­ge­biete, in denen es Nage­tiere gibt, die Kleider und andere Effekten anfressen können.

Hin­weis: Eine gewöhnliche Hausratsversicherung deckt Schäden aus Beschädigung und Verlust meistens nicht.

5g Haftungsbeschränkungen / Haftungsausschlüsse / Internationale Abkommen /
nationale Gesetze und Erlasse

Der Reiseveranstalter haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrags auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Reiseveranstalter, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht des Reiseveranstalters ausgeschlossen.

6. Personenschäden / Unfälle / Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrags sind, haftet der Reiseveranstalter, sofern die Schäden durch den Reiseveranstalter oder seine Dienstleister verschuldet sind. Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrags oder Haftungsausschlüsse, so kann sich der Reiseveranstalter auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Flugverkehr, Eisenbahnverkehr etc.).
Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschrän-kungen oder Haftungsausschlüsse dieser Reise- und Vertragsbedingungen.

Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung bei Ausfall oder Ver­­spä­tung der Airlines, bei Streik, bei Un­glücks­­fällen und bei Ver­lusten, bei Verspätung wegen verlangter Tests (zum Beispiel bei Covid), Beschädigung und verspäteter Auslieferung von Gepäck und Effek­ten.

Für das Einhalten der Pass-, Visa-, Zoll- und Impfbestim-mungen sowie für das recht­zeitige Er­scheinen ist der Reisende selbst verant­­wortlich. Selbstverständ­lich sind wir den Reisenden bei der Einholung der Visa be­hilflich. Fehlende oder wider­rufene Permits einer Regierungsstelle für Flüge, Stras­senstrecken und Trekkinggebiete und die daraus entstehenden Folgen berechtigen nicht zu einem Haftungsanspruch. Bei ausstehenden Permits wird ein Ersatzprogramm organisiert.

Wird eine Reise durch höhere Gewalt beein­flusst, ist der Veranstalter berechtigt, Pro­gramm­­än­derun­gen vorzunehmen (z.B. bei Unwetter, Erdbeben, Pandemien, defekten Strassen, Ausfall des Ver­kehrsmittels, Streik, poli­tischen Spannungen, plötzlichen staatlichen Betre­tungs­verboten oder einschrän­kenden Mass­­nahmen entgegen der bisherigen Praxis, feh­len­den Infor­ma­tionen über unpas­sier­bare Pässe und ähn­liches). Allfällige Mehr­kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer, werden in vielen Fällen (Erdbeben sind zum Beispiel ausgenommen) durch die obligatorische Reiseassistance-Versicherung direkt an die Teilnehmer zurück­­vergütet. Voraussetzung ist eine Benach­rich­tigung der Versicherungs­gesellschaft durch den Reisenden persönlich, vor dem Entscheid für Mehraus­lagen.

Bergbesteigungen, Wanderungen, Bootsfahrten sowie Fahrten mit jeglicher Art Fortbewegungsmittel, inkl. Taxis,
unternimmt jeder Reisende auf eigenes Risiko. In den Fällen, wo Reisende Besteigungen ohne Intertreck-/ Water Ways-Leiter durchführen, verzichten sie aus­drück­lich auf Haftungsansprüche gegenüber Intertreck / Water Ways bei Unfällen und Un­regel­mässigkeiten. Es kann vorkommen, dass wegen schlechtem Wetter Flüge während Tagen nicht durch­geführt werden. Manchmal besteht die Möglichkeit, einen Heli­­kop­ter zu chartern, was einen Mehr­­preis für die Reisenden und deren Zustim­mung bedingt.

In jedem Fall ist die Haftung auf das Doppelte des Reise­preises be­schränkt. In be­rech­tig­ten Fällen kann eine Min­derung des Reisepreises geltend ge­macht werden, keinesfalls aber wegen Unverträg­lichkeit oder Unstimmigkeit mit dem Reiseleiter oder aufgrund von Natur­ereignissen (zum Beispiel Schneefall), höherer Gewalt, Streik oder Grounding einer Luftverkehrsgesellschaft. Die Haftung für verlorene Reisezeit, entgangene Ferienfreude, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen. Alle weiter­ge­henden Ansprüche, insbesondere Schaden­ersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

7. Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, auch nach unserer Buchungs­bestätigung und nach Rechnungsstellung, die in dieser Broschüre angegebenen Preise zu er­höhen und zwar im Falle von bei Redaktions­schluss noch nicht bekannten:

– Tarifänderungen von Transportunternehmen
(z.B. Treibstoffzuschlägen)
– neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
– staatlich verfügten Preiserhöhungen oder Steuern
– ausserordentlichen Preiserhöhungen von Leistungsträgern im besuchten Land
– Wechselkurserhöhungen

Falls wir die Preise aus den oben erwähnten Grün­den ändern müssen, wird Ihnen diese Preis­erhö­­­hung drei bis
sechs Wochen vor Abreise bekanntgegeben.

Sollten die Zuschläge für Kleingruppe und die ob­en genann­ten Erhöhungen zusammen mehr als 12% des Pauschalpreises betragen, haben Sie das Recht, innert sechs Tagen nach Versand der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

8. Gruppenreise / Kleingruppen
Die normale Gruppengrösse beträgt 11 bis ­16 Per­sonen.
Sollte eine Gruppe die Mindestzahl, in der Regel 11 Per-sonen, nicht erreichen, werden wir Sie 3 bis 8 Wochen vor Abreise benach­rich­ti­gen. In den meisten Fällen wird dann die Durch­füh­rung nur möglich sein, wenn die Teilnehmer einen Klein­gruppenzuschlag bezahlen. Bei 7 bis 10 Teilnehmern wird der Zuschlag Fr. 200.– bis zirka Fr. 850.– betragen. Bei Individual- oder für Agastya Ayurveda Garden-Reisen entfällt dieser Punkt.

9. Programmänderungen, Flugänderungen
Programmänderungen bleiben vorbehalten, einschliesslich Änderung der ausge­schriebenen Hotels und Airlines. Mit Flugverzögerungen von ein bis zwei Tagen, sowohl in der Schweiz wie auch in allen anderen Ländern, muss – sehr selten – gerechnet werden. Mehrkosten infolge von Flug­­ände­rungen gehen zu Lasten der Teilnehmer, sofern sie nicht durch die Versicherung des Teilnehmers übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass Airlines die Über­nahme der Hotelkosten infolge Flug­ver­spätung mehr und mehr ableh­nen. Das heisst, dass Folgen von Flug­ver­zöge­­rungen, wie Mehrkosten oder Ausfall von Programm­teilen, vom Reisenden selbst getragen werden müssen.

10. Mahlzeiten / Getränke / Trinkgelder
Dort, wo die Mahlzeiten im Preis eingeschlossen sind, sind die Getränke nicht automatisch ein­geschlos­sen.
Kellner, Zimmerpersonal und Ge­päck­träger, auch Chauffeure, lokale Guides etc. er­war­ten ein Trinkgeld (Tip), das Sie bitte direkt über­reichen wollen. Deshalb sollten Sie zusätzlich Fr. 200.– bis 500.– für Trink­gelder einplanen.

11. Beanstandungen / Abhilfe / Rückforderungen
Beanstandungen sind unverzüglich, und nicht erst gegen Ende des Aufenthaltes, der Reiseleitung, dem lokalen Organisator oder dem Hotel zu melden, damit sich diese um Abhilfe bemühen können. ­Rück­forderungen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Reiseende mittels eingeschriebenem Brief geltend gemacht werden, danach kann auf Forderungen nicht mehr einge­gangen werden.

12. Gesundheit / medizinische Betreuung
Bei einigen Trekking-Gruppen ist ein me­­­di­­zinisch ausgebildeter Teilnehmer (Ärztin, Pflegefachperson, Apotheker) dabei. Wir können bei den Reisen weder die Teilnahme einer medizinisch aus­­ge­­bil­deten Person ga­ran­tieren, noch übernimmt der Reiseveranstalter das Risiko einer solchen Behandlung. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder dem Apotheker beraten, wie Sie Ihre Notfall-Apotheke zusammenstellen sollen und nehmen Sie die entsprechenden Medikamente und für Tropenreisen genügend Anti-Moskitomittel mit.

13. Einzelzimmer / Doppelzimmer
Sofern nicht anders erwähnt, sind unsere Preise auf der Basis Doppelzimmer berechnet. Bei fast allen Reisen be-
steht die Möglichkeit, ein Einzel­zimmer zu buchen. Einzelzimmer sind aber nicht immer garantiert. Die Zusatz-kosten für ein Einzel­zimmer werden vor der Reise ver­rech­net. Alleinbuchende Personen, für die kein Zimmer­partner gefunden werden kann, müssen ebenfalls mit einem Einzel­zim­mer­zu­schlag rechnen. Für 2025 bieten wir eine gross­zügige Lösung für Alleinreisende an, siehe Seite 121.

14. Reiseempfehlungen des EDA
Das EDA hat die Aufgabe, auf Ge­­fahren hinzuweisen und allen­­falls von Reisen abzuraten. Wenn zum Bei­spiel in Marokko, Pakistan oder Bali ein Anschlag auf Touris­ten erfolgte oder eine Epidemie ausbrach, musste das EDA von Reisen in diese Regionen abraten oder auf das erhöhte Risiko hinweisen. Oft erfol­gen solche Empfehlungen aufgrund ver­gan­gener Ge­scheh­nisse, was dann fast zur Boy­kot­tie­rung einer Region führt, obwohl der nächste «Anlass» normalerweise woanders, zum Beispiel in Amerika, England oder Chile statt­­finden wird. Aufgrund obiger Unwägbarkeiten halten sich Intertreck und Water Ways nur in begrenztem Ausmass an die Empfehlungen des EDA. Der Reisende verpflichtet sich, sich vor seiner Reisebuchung über den Gefahrenstand einer Region zu orientieren. Wenn ein Reisender trotz ablehnender Empfehlung des EDA eine Reise in eine Region mit erhöhtem Risiko bucht, achten wir diesen Entscheid und werden die Reise für ihn oder seine Gruppe or­ga­nisieren. Der Reiseveranstalter sowie Versicherungen können Haf­tungen für Regionen, für die das EDA eine Warnung aus­ge­sprochen hat, ablehnen.

15. Geltungsbereich
Diese Reisebedingungen gelten gegenüber allen Teil-nehmern unserer Reisen, ob sie nun aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammen. Es gilt in jedem Fall Schweizer Recht. Die Reise­bedingungen gelten für Direktbuchende, Agenten und über Agenten angemeldete Teilnehmer.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Gallen. Es gilt Schweizer Recht, auch für Buchende aus dem Ausland.